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   BGH, 03.06.1986 - 1 StR 179/86   

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https://dejure.org/1986,14363
BGH, 03.06.1986 - 1 StR 179/86 (https://dejure.org/1986,14363)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1986 - 1 StR 179/86 (https://dejure.org/1986,14363)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1986 - 1 StR 179/86 (https://dejure.org/1986,14363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Vorliegen besonderer Umstände nach Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten - Besondere Bedeutung für die Strafaussetzung zur Bewährung beim Zusammentreffen sonst nur durchschnittlich zu bewertender Umstände - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 03.06.1986 - 1 StR 179/86
    Solche besonderen Umstände sind nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf die sich der Gesetzgeber bei der Neufassung der Bestimmung gestützt hat (Begründung zum Regierungsentwurf des 23. Strafrechtsänderungsgesetzes, BTDrucks. 10/2720, S. 10) und die daher weiter heranzuziehen ist, Umstände, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 29, 370, 371, 372 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH StV 1982, 419; std. Rspr.).

    In diesem Zusammenhang erscheint auch der Hinweis des Landgerichts auf das Fehlen einer unverschuldeten Ausnahmesituation rechtlich bedenklich, weil sie nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr Voraussetzung für eine Strafaussetzung nach § 56 Abs. 2 StGB ist (BGHSt 29, 370, 371) [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80].

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 03.06.1986 - 1 StR 179/86
    Strafaussetzung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur verweigert werden, wenn sie im Hinblick auf die schwerwiegenden Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen würde und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 44).
  • BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer

    Auszug aus BGH, 03.06.1986 - 1 StR 179/86
    Ob solche Umständer vorliegen, muß stets auf der Grundlage einer umfassende Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit geprüft werden Dabei können Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur durchschnittliche, einfache Bewertungsgründe wären, durch das Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung besonderer Umstände zukommt (BGH GA 1982, 39; NStZ 1982, 285, 286; std. Rspr.).
  • BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration mittels der Widmark-Formel - Regelmäßige

    Er wird ferner Gelegenheit haben, die Frage einer Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 56 Abs. 2 StGB aufgrund einer Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit, wie sie nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten ist (vgl. BGH, Urt. vom 3. Juni 1986 - 1 StR 179/86) nochmals zu prüfen.
  • BGH, 02.09.1986 - 1 StR 358/86

    Beachtung besonderer Umstände bei der Beurteilung der Tat und der

    Strafaussetzung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46 sowie BGH, Urt. vom 3. Juni 1986 - 1 StR 179/86).
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